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11. April 2023 durch reoh

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Ab 15 Uhr

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Meldeschein

In jeder Unterkunft liegen Meldescheine in Papierform aus. Nach dem Bundesmeldegesetz sind Reisende dazu verpflichtet den Meldeschein auszufüllen und zu unterzeichnen.

Punkt 9: „Verweigert der Gast auch die handschriftliche Unterschrift auf dem Papiermeldeschein, ist dies lediglich für den Gast bußgeldbewehrt (§ 54 Abs. 2 Nr. 8 BMG). Die Geldbuße kann bis zu EUR 1.000 geahndet werden. Die Beherbergungsstätte hat hingegen mit dem Bereithalten des Meldescheins ihre Pflicht nach § 30 Abs. 1 S. 1 BMG erfüllt.“ Quelle: FAQ Elektronischer Meldeschein

Hausregeln

Alles Wichtige für deinen Aufenthalt findest du in unseren Hausregeln sowie vor Ort in deiner Unterkunft.

Wir wünschen dir einen wundervollen Aufenthalt.